AGBs

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Völkel GmbH und ihrem Vertragspartner (nachfolgend „Käufer“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers erkennt Völkel GmbH auch dann nicht an, wenn Völkel GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und vorbehaltlos liefert, sondern nur, wenn sich Völkel GmbH mit ihrer Geltung einverstanden erklärt hat.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern. Völkel GmbH beliefert keine Verbraucher. Mit seiner Bestellung bestätigt der Käufer, dass er seine Einkäufe als gewerblicher Wiederverkäufer tätigt.

 

§ 2 Vertragsschluss

Mit einer Bestellung bei Völkel GmbH und einer Bestätigung durch Völkel GmbH kommt noch kein Kaufvertrag zustande. Die Bestellung ist lediglich ein Angebot an Völkel GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrages. Mit der Bestellbestätigung per e-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Völkel GmbH und deren Inhalt aufführt, wird der Käufer nur informiert, dass seine Bestellung bei Völkel GmbH eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Völkel GmbH das bestellte Produkt an den Käufer versendet und diesen den Versand per e-Mail bestätigt. Über Produkte, die in derselben Bestellung zwar enthalten, in der Versandbestätigung jedoch nicht genannt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

 

§ 3 Lieferzeit, Rücktritt und Annahmeverzug

(1) Liefertermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn Völkel GmbH diese dem Käufer per e-mail zugesagt hat. Auf der Internetseite angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Lieferfristen beginnen frühestens an dem Tag, an dem der Kaufvertrag geschlossen wurde. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist Völkel GmbH nicht mehr an den ursprünglich vereinbarten Liefertermin gebunden, sondern es ist im Bedarfsfall ein Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn Völkel GmbH die Ware bis zu ihrem Ablauf versendet oder dem Käufer die Versandbereitschaft per e-mail angezeigt hat.

(2) Auch ohne Vereinbarung eines Liefertermins wird Völkel GmbH alle Artikel, die bei ihr auf Lager sofort verfügbar sind, schnellstmöglich auf den Versandweg bringen. Sind bestellte Artikel nicht sofort verfügbar, wird Völkel GmbH den Käufer darüber gesondert per e-mail Informieren.

(3) Stellt sich nach Kaufvertragsabschluss heraus, dass Völkel GmbH unverschuldet nicht in der Lage ist, die bestellte Ware zu liefern, etwa weil ihr Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, kann Völkel GmbH vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall wird Völkel GmbH dem Käufer bereits empfangene Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

(4) Nimmt der Käufer die gelieferte Ware nicht ab, obwohl ihm der Liefertermin mit angemessener Frist vorher angekündigt wurde und die Anlieferung unter der vereinbarten Lieferadresse erfolgt ist, trägt der Käufer die Kosten der erfolglosen Anlieferung.

 

§ 4 Erfüllungsort, Verpackung/Versand, Gefahrübergang

(1) Als Erfüllungsort gilt der Sitz von Völkel GmbH in Ottendorf-Okrilla/OT Medingen.

(2) Die Kosten der Verpackung trägt Völkel GmbH in jedem Fall, die Kosten der Versendung der Ware nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort nur bei Lieferungen ins Inland und im Rahmen gewöhnlicher oder vereinbarter Lieferzeiten. Für Lieferungen ins Ausland oder Expresslieferungen übernimmt Völkel GmbH die Versandkosten nur, wenn sich Völkel GmbH ausdrücklich dazu bereit erklärt hat.

(3) Mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des Verlusts der Ware auf den Käufer über (§ 447 BGB). Der Käufer hat gleichwohl den Kaufpreis zu zahlen. Völkel GmbH verpflichtet sich jedoch, etwa ihr zustehende Schadenersatzansprüche gegen Transportunternehmen an den Käufer abzutreten. Gegen Transportrisiken wird Völkel GmbH die Ware nur versichern, wenn der Käufer dies ausdrücklich wünscht und die Kostenübernahme dafür vor Abschluss des Versicherungsvertrages schriftlich erklärt hat.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich als Warenwert ab Lager ohne Skonti und zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und etwaiger Versicherungen. Im Falle von Lieferungen ins Ausland und Expresslieferungen kommen noch Versandkosten hinzu, die sich in Abhängigkeit von den Bestimmungen des Einfuhrlandes sowie der Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete berechnen.

(2) Falls bei Kaufvertragsabschluss kein anderer Zahltermin vereinbart wurde, ist der Kaufpreis sofort nach Erhalt der Ware und der Rechnung fällig. Etwaige in der Rechnung angegebene Zahltermine heben die sofortige Fälligkeit nicht auf, sondern bedeuten nur, dass Völkel GmbH vor Ablauf des genannten Termins keine verzugsauslösenden Maßnahmen ergreift.

(3) Bei Neukunden liefert Völkel GmbH nur gegen Vorkasse. Als Neukunde gilt der Käufer so lange, bis die offenen Rechnungsbeträge aus früheren Bestellungen ausgeglichen sind. Gilt der Käufer danach nicht mehr als Neukunde, kann er den Kaufpreis per Rechnung, im Lastschrift- oder PayPal-Verfahren zahlen. Hält der Käufer jedoch Zahlungsbedingungen nicht ein oder werden über ihn Tatsachen bekannt, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen, ist Völkel GmbH berechtigt, für weitere Lieferungen Vorkasse oder die Stellung entsprechender Sicherheiten zu verlangen und die für die Weiterveräußerung der gelieferten Ware unter § 7 Abs. 4 erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen.

(4) Der Käufer gerät auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn er die Rechnung nicht binnen 30 Tagen nach deren Zugang begleicht. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers ist Völkel GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Völkel GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist Völkel GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegen-ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Völkel GmbH unbestritten sind.

(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung ihres Kaufpreises und der Erfüllung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum von Völkel GmbH. Der Käufer hat Völkel GmbH über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort zu unterrichten.

(2) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Voraussetzung veräußern, dass die Forderungen aus der Weiter-veräußerung auf Völkel GmbH übergehen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Käufer wird stets für Völkel GmbH vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, Völkel GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt Völkel GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Auch die verarbeitete Ware bleibt gemäß Abs. 1 ganz oder teilweise Eigentum von Völkel GmbH.

(3) Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an Völkel GmbH abgetreten, unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wurde. Sie dienen in demselben Umfang der Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von Völkel GmbH gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware von Völkel GmbH zu den anderen verkauften Waren abgetreten.

(4) Trotz Abtretung seiner Forderungen aus der Weiterveräußerung darf der Käufer diese Forderungen solange selbst einziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Völkel GmbH nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht gestellt ist oder Zahlungseinstellung nicht vorliegt. Liegt einer dieser Gründe vor, entfällt die hiermit dem Käufer erteilte Einzugsermächtigung und er ist verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an Völkel GmbH zu unterrichten und Völkel GmbH die zum Einzug erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen.

 

§ 8 Mängelhaftung, Verjährung

(1) Für Sachmängel im Sinne des § 434 BGB an neu hergestellten Waren übernimmt Völkel GmbH Gewährleistung gemäß der nachstehenden Bestimmungen. Soweit Gegenstand des Kaufvertrages keine neu hergestellten Waren sind (z.B. gebrauchte Sache, Muster, Ausstellungsstücke) ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

(2) Die Beschaffenheit der Ware richtet sich in erster Linie nach der vertraglichen Vereinbarung, im Übrigen nach den auf der Internetseite aufgeführten Beschaffen-heitsangaben. Für Falschlieferungen und Fehlmengen gelten die nachfolgenden Regelungen ebenso.

(3) Der Käufer hat die Ware nach Empfang unverzüglich auf Transportschäden sowie Sachmängel (einschließlich Falschlieferungen und Fehlmengen) zu untersuchen. Transportschäden sind gegenüber Völkel GmbH innerhalb von zwei Werktagen, offensichtliche Sachmängel innerhalb einer Frist von sieben Werktagen nach Lieferung zu rügen. Wird diese Frist bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten nicht eingehalten, gilt die Ware gemäß § 377 HGB als genehmigt. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der Gewährleistungsfrist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach ihrer Entdeckung zu rügen.

(4) Waren, die vom Käufer für eine Veredelung vorgesehen sind, hat der Käufer besonders sorgfältig auf Sachmängel zu untersuchen. Nach der Veredlung ist eine Gewährleistung für Sachmängel – gleich welcher Art – ausgeschlossen.

(5) Waren, die im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Sachmangel aufweisen, bessert Völkel GmbH nach Wahl des Käufers unentgeltlich nach oder liefert kostenlos Ersatz („Nacherfüllung“). Durch die Nacherfüllung beginnt keine neue Verjährungsfrist.

(6) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit § 479 Abs. 1 BGB eine längere Frist vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Völkel GmbH und bei arglistigem Ver-schweigen eines Mangels.

(7) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von sieben Werktagen an Völkel GmbH auf Kosten von Völkel GmbH zurückzusenden. Auch die im Wege der Ersatzlieferung ersetzte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Völkel GmbH.

(8) Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Lieferung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort zu erfolgen hatte.

(9) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Im Falle des Rücktritts sind beiderseits bereits empfangene Leistungen zurückzugewähren.

 

§ 9 Haftungsbegrenzung bei Schadenersatz

(1) Völkel GmbH haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut. Auch in diesen Fällen haftet Völkel GmbH jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(2) Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, sofern nicht die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, Leben, Körper oder Gesundheit verletzt sind, eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

 

§ 10 Datenschutz

Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass Völkel GmbH die im Rahmen der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

 

§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und zwar auch dann, wenn die Lieferungen direkt von einer mit Völkel GmbH verbundenen, ausländischen Lieferfirma erfolgen.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Völkel GmbH. Diese behält sich jedoch vor, den Käufer auch an dem für ihn zuständigen Gericht zu verklagen.